NABU: "Schwalbenfreundliches Haus" 2012

NABU Sachsen-Anhalt.
Mehl- und Rauchschwalben leisten in den Dörfern einen wichtigen Beitrag auch für die Lebensqualität des Menschen, denn sie ernähren sich ausschließlich von fliegenden Insekten. Die Hinterlassenschaften der Mehlschwalben, die die Fassaden verschmutzen führen jedoch zum Verdruss vieler Hausbesitzer.  Die vor allem in Ställen nistende Rauchschwalbe hat dagegen Probleme, weil die wenigen modernen Stallungen entweder verschlossen sind oder nicht den Lebensraumansprüchen des Vogels genügen. Auch bei Haussanierungen werden Nester entfernt - häufig gar widerrechtlich. Schmutzabweisende Fassadenfarben verhindern den Neubau der Lehmnester.

Der NABU möchte mit der Auszeichnung von Gebäuden, an oder in denen Schwalben und andere Vögel nisten, um Toleranz und Verständnis aber auch Akzeptanz für die Bedürfnisse der Vögel werben. Wer Mehl- und Rauchschwalben, Mauersegler oder auch andere Gebäudebrüter an seinem Haus duldet und oder deren Ansiedlung fördert, kann sich um die Plakette bewerben. Die Plakette kann auch werbewirksam am Haus aufgehängt werden. Der Fragebogen für die Bewerbung ist auf der Internetseite des NABU Sachsen-Anhalt www.NABU-LSA.de unter Projekte & Aktionen zu finden oder kann beim NABU Sachsen-Anhalt angefordert werden unter: Email: NABULVLSA@aol.com

Die NABU Ortsgruppe Schönebeck e.V. entscheidet über die Bewerbungen aus der Stadt Schönebeck mit seinen Ortsteilen Elbenau, Plötzky, Pretzien und Ranies und nimmt die Auszeichnungen vor. Bewerbungen aus anderen Bereichen werden vom NABU Landesverband Sachsen-Anhalt entschieden und ausgezeichnet.

Die NABU Ortsgruppe Schönebeck e.V. hat im letzten Jahr einen sogenannten "Schwalbenturm" in einem ehemaligen Schulgarten in der Wilhelm-Hellge-Straße errichtet, um öffentlich auf die Gefährdung und den Schutz der Mehlschwalben hinzuweisen. Näheres dazu unter www.nabu-schoenebeck.de Übrigens: Umfragen in Tourismusregionen haben gezeigt, dass Urlauber das Vorkommen der wendigen Flugkünstler begrüßen und sogenannte Vergrämungsmaßnahmen wie Drähte, Seile oder Flatterbänder dagegen als abstoßend empfinden.


Fragen zur Aktion:

Welche Häuser werden ausgezeichnet?
Die Aktion bezieht sich vor allem auf Häuser mit (belegten) Schwalbennestern, wie Wohnhäuser, Hotels, Pensionen, Cafés, aber auch Nebengebäude, wie Garagen, Ställe o.ä. Im Grunde kann jedes Haus ausgezeichnet werden, das in irgendeiner Weise "vogelfreundlich" ist. Sei es, dass aktiv Nistmöglichkeiten geschaffen wurden oder Vogelnester von den Hauseigentümern toleriert und erhalten werden, z. B. neben Mehl- und Rauchschwalbe auch Mauersegler, Haussperlinge u. a. gebäudebrütende Arten.
Auch wenn künstlich geschaffene Nistmöglichkeiten noch nicht besetzt sind - wer seit mehreren Jahren bemüht ist, eine größere Anzahl Vögeln am Gebäude anzusiedeln, das Ansinnen aber noch nicht von Erfolg gekrönt war, kann prinzipiell auch eine Auszeichnung erhalten.

Wer kann sich bewerben?
Alle Hausbesitzer, die das Brutgeschehen an den Wänden oder im Gebäude der wendigen Flugkünstler und Sommerboten dulden und fördern.
Die NABU Gruppe Schönebeck würde sich besonders auf Bewerbungen der Städtischen Wohnungsbau GmbH (SWB), Gemeinnützigen Städtischen Wohnungsbau-Genossenschaft e.G. (GWG) und Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG (WGB) freuen.

Welche Häuser können nicht ausgezeichnet werden?
Gebäude, die eigens für die Ansiedlung von Schwalben gebaut wurden (Schwalbenhäuser, umgebaute bzw. nicht mehr in Betrieb befindliche Trafohäuser u.ä.) können keine Auszeichnung erhalten. Ebenso können Gebäude außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck nicht von der NABU Ortsgruppe Schönebeck e.V. ausgezeichnet werden. Dies übernimmt der NABU Landesverband Sachsen-Anhalt.

Wie verläuft die Bewerbung und Auszeichnung?
Jeder Hauseigentümer kann sich selbst vorschlagen. Das einseitige Bewerbungsformular stellt Fragen zur Art des Gebäudes, zur Schwalbenart und zur Anzahl der Nester. Es kann auf der Internetseite www.nabu-lsa.de unter Projekte & Aktionen heruntergeladen oder direkt beim NABU Sachsen-Anhalt (Kontakt siehe oben) angefordert werden.
Das ausgefüllte Formular wird dann am besten zusammen mit Fotos an den NABU Sachsen-Anhalt geschickt.
Die eingereichten Vorschläge werden gesammelt und von einer Jury (NABU Gruppe Schönebeck für Bewerbungen aus der Stadt Schönebeck mit seinen Ortsteilen, ansonsten der NABU Landesverband) ausgewertet. Die ausgezeichneten Hauseigentümer erhalten eine 15 x 15 cm große Plakette und Urkunde "Schwalbenfreundliches Haus".