Änderung im deutschen Passrecht - Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni ungültig

ein Lichtbild und kostet 13,00 Euro. Die Ausstellung eines Reisepasses ist nun ab der Vollendung des 12. Lebensjahres Pflicht und kostet für Personen (Kinder) unter 24 Jahren 37,50 Euro und ist für sechs Jahre gültig. Für Reisen innerhalb der EU reicht unabhängig vom Alter auch ein Personalausweis aus, welcher ebenfalls sechs Jahre gilt und für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro kostet. Die allgemeine Ausweispflicht gilt ab 16 Jahren.
 
Das Bundesinnenministerium empfiehlt, bei geplanten Auslandsreisen das neue Reisedokument für die Kinder rechtzeitig bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen.
 
Weitere Informationen für die Antragstellenden und die benötigten Unterlagen sind im Internet über den Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt unter den Stichwörtern "Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis" abrufbar. Zu finden ist dort auch die jeweils zuständige Pass- und Personalausweisbehörde.
 
Hintergrund
 
Die Änderung ergibt sich aus dem in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerten Prinzip "eine Person-ein Pass", das EU-weit bis zum 26.06.2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.