Zur Erstattung der Kostenbeiträge Kitas/Horte

Im Monat April wurden per Dauerauftrag bzw. per Einzelüberweisung noch Einzahlungen der Kostenbeiträge für den Monat April 2020 durch Eltern vorgenommen. Abbuchungen per erteilten  Lastschrifteinzug hat die Stadt Schönebeck (Elbe) nicht vorgenommen. Die Stadtkasse hat die ersten Kostenbeiträge für den Monat April 2020 bereits zurück überwiesen und wird im laufenden Monat April die noch ausstehenden  Überweisungen auf die entsprechenden Bankkonten der Eltern vornehmen. Das gilt, sofern nicht für den Monat Mai 2020  ebenfalls von einer Kostenbeitragserhebung von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt abgesehen wird (beim gleichzeitiger Erstattung der Kostenbeiträge an die Kommunen in Sachsen-Anhalt) und die angeordneten Schließungen der Kindertageseinrichtungen und Horte weiter andauern. Sollte dies der Fall sein, wird die Stadt Schönebeck (Elbe) die Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020 zusammen zurück überweisen.