Corona-Virus (105): Salzlandkreis zur Kinderbetreuung

Ab Mittwoch dieser Woche kann nach dem jüngsten Erlass zur Notbetreuung in Kitas und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt eine feste Gruppe von maximal zwölf Kindergartenkindern gemeinsam in einem Gruppen- oder Schlafraum vom erforderlichen Fachpersonal betreut werden. Statt zwei Kindern im Kindergartenalter kann es auch ein Krippenkind sein, die nötige Eingewöhnungsphase bei allen Betrachtungen inbegriffen. Bis eben war die Zahl auf fünf Kinder je Betreuungsraum gedeckelt. Der Salzlandkreis spricht von einer gewissen Entspannung der Lage...

Bis Anfang dieser Woche waren beim Fachdienst Jugend und Familie 2 902 Anträge auf Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen eingegangen. Derzeit werden rund 15 Prozent aller 12588 Kitaplätze im Landkreis zur Notbetreuung genutzt. 1 914  Mädchen und Jungen im Alter von bis zu 12 Jahren besuchen die Einrichtungen, von der Krippe bis zum Hort. Anspruch haben Kinder von Eltern in Schlüsselberufen. Wer zu den anspruchsberechtigten Schlüsselpersonen zählt, was systemrelevante Berufe sind, wurde zuletzt mit der 4. Eindämmungsverordnung COVID-19 ausgeweitet. War vorher ein Nachweis beider Erziehungsberechtigter zur entsprechenden Zuordnung erforderlich, um die Zustimmung zur Notbetreuung erhalten zu können, reichte es danach, wenn ein Elternteil dieser Gruppe angehört. Quelle: Salzlandkreis. Weitere Informationen zur aktuellen Situation.