Antragsverfahren für soziale Wohnraumförderung eröffnet

so genannten Asylpakets, wonach der Bund den Ländern bis 2019 jährlich 500 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung bereitstellt. Nach Webels Worten reicht das Land Sachsen-Anhalt die Gelder in Form von Zuschüssen für die Instandsetzung und Modernisierung leerstehenden Wohnraums aus, um die Versorgung für bedürftige Haushalte, auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zuwanderung im Land, sicherzustellen. Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen. ?Mit dem zur Verfügung stehenden Geld können bis zu 8.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden?, sagte Manfred Maas, Sprecher der Geschäftsleitung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt seien Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, sowohl private als auch gewerbliche Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Kommunen, die Wohnraum vermieten, erläuterte Maas. Den genauen Wortlaut der Richtlinie, Antragsformulare und weitere Informationen zum Programm ?Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN? finden Sie unter www.ib-sachsen-anhalt.de. Darüber hinaus beraten die Förderexperten der IB unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57 sowie zu den Sprechtagen ?IB regional ? Wir für Sie vor Ort?.