Zeitlich begrenzte Einbahnstraßenregelung

In der Zeit vom 22.04.2013 bis voraussichtlich 24.05.2013 kommt es in der Berliner Straße, zwischen Warschauer Straße und Moskauer Straße zu Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs. Grund hierfür ist die Verlegung einer Trinkwasserleitung im Gehwegbereich. Aufgrund der Einengung der Fahrbahn ist ein Begegnungsverkehr nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Einbahnstraßenregelung notwendig. Die Berliner Straße wird nur aus Richtung Moskauer Straße befahrbar sein.