Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg mitgeteilt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat der Stadt Schönebeck (Elbe) seinen Beschluss vom 4.03.2020 in der Rechtsangelegenheit P. ./. Salzlandkreis wegen Baugenehmigung zum Umbau der Freiwilligen Feuerwehr Bad Salzelmen zur Kenntnis gegeben. Die Stadt hat den Stadtrat darüber in einem Schreiben vom 11.03.2020 informiert. Das Gericht hat demnach mit o.g. Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung des Salzlandkreises vom 3.12.2018 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht ist damit dem Antrag des Salzlandkreises und der beigeladenen Stadt Schönebeck (Elbe) gefolgt. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden. Über den Widerspruch gegen die Baugenehmigung hat die zuständige Behörde bislang noch nicht entschieden. Die Verwaltungsspitze befindet sich derzeit über die weitere Herangehensweise mit den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden von Bad Salzelmen im Gespräch.