Verfassungsschutz berät zum Umgang mit Mietanfragen

„Mit den Flyern möchten wir Kommunen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen sowie private Vermieter sensibilisieren und sie unterstützen, das Anmieten oder Nutzen von Räumlichkeiten für verfassungsfeindliche Zwecke nach Möglichkeit zu verhindern.“

Extremisten aller Phänomenbereiche benötigen Räumlichkeiten, um ihre verfassungsfeindlichen Ansichten zu verbreiten, beispielsweise für Parteiveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Vorträge oder Konzerte. Daher versuchen sie auch, öffentliche oder private Räumlichkeiten für diese Zwecke anzumieten. Oft geschieht dies unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verschleierung der verfassungsfeindlichen Zielsetzung.

Die neuen Publikationen erweitern den im Jahr 2013 erschienen Flyer „Kein Raum für Rechtsextremisten“. Die Faltblätter enthalten Hinweise zum Erkennen von Mietgesuchen von Extremisten für verfassungsfeindliche Zwecke und Empfehlungen zum Umgang damit. Die beiden Versionen für Öffentliche Einrichtungen (z.B. Stadthallen und Gemeindehäuser) und für private Räumlichkeiten (z.B. Gaststätten und Vereinsheime) tragen den jeweils spezifischen Besonderheiten für die Nutzung Öffentlicher Einrichtungen (z.B. Widmungszweck, Parteienprivileg, Gleichbehandlungsgebot) und die Vermietung privater Räumlichkeiten (Privatautonomie, Gestaltungsmöglichkeiten von Verträgen) Rechnung.

Quelle: Pressestelle Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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