Veränderung der Verkehrsführung in der Rosmarinstraße voraussichtlich ab 19. März 2012

Die Stadt Schönebeck ist im Rahmen ihrer Beobachtung über die Verkehrsentwicklung  auf Gemeindestraßen zu der Erkenntnis gelangt, dass die im Zentrum von Bad Salzelmen gelegene Rosmarinstraße, entgegen ihrer Funktion als Anliegerstraße,  zunehmend vom innerörtlichen Verkehr  als Schleichweg in Anspruch genommen wird. Durch die zunehmende Verkehrsbelegung  der Straße hat sich eine Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit  einschließlich der Verkehrssicherheit  entwickelt. Um dieser Problematik entgegen wirken zu können, bedarf es einer verkehrsdienlichen Forschung, bzw. Erprobung verkehrsrechtlicher Maßnahmen. Auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 Nr. 6 ordnet die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schönebeck für die Rosmarinstraße,  für den Erprobungszeitraum von einem Jahr, eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Einbahnstraße  an. Was heißt das konkret für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer?   Ab dem 19.03.2012  besteht ein Verbot der Einfahrt in die Rosmarinstraße aus Richtung Pfännerstraße kommend, folglich fließt der Verkehr aus Richtung Schneidewindstraße in Richtung Pfännerstraße. Der Radfahrverkehr ist von dem Verkehrsverbot ausgenommen, Radfahrer dürfen dementsprechend entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren.  Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme!