Verkauf von Fundgegenständen

Der Erwerb für Fundsachen wird durch einen Kaufvertrag dokumentiert. Es hat eine Barzahlung zu erfolgen. Eine Garantie für die Funktionalität der Fundgegenstände wird nicht gegeben. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 03928 710326. Ein Hinweis an dieser Stelle: Es erfolgt kein Verkauf von Fahrrädern!Den Eigentümern, die in der Vergangenheit etwa verloren haben, wird die Gelegenheit gegeben, ihre Ansprüche bis zum 23. Februar 2010 im Fundbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), im Sicherheits- und Ordnungsamt, Grabenstraße 9, geltend zu machen. Das städtische Fundbüro ist montags von 13.00 - 15.00 Uhr, dienstags von 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr sowie donnerstags von 09.00 - 11.30 Uhr geöffnet Anlage Hinzufügen