Verkauf von Fundgegenständen

Den Eigentümern, die in der Vergangenheit etwa verloren haben, wird die Gelegenheit gegeben, ihre Ansprüche bis zum 23. Februar 2010 im Fundbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), im   Sicherheits- und Ordnungsamt, Grabenstraße 9, geltend zu machen. Das städtische Fundbüro ist montags von 13.00 - 15.00 Uhr, dienstags von 09.00 - 11.30 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr   sowie  donnerstags  von   09.00 - 11.30 Uhr geöffnet