Verkauf von Fundgegenständen
Den Eigentümern, die in der Vergangenheit etwa verloren haben, wird die Gelegenheit gegeben, ihre Ansprüche bis zum 23. Februar 2010 im Fundbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), im Sicherheits- und Ordnungsamt, Grabenstraße 9, geltend zu machen. Das städtische Fundbüro ist montags von 13.00 - 15.00 Uhr, dienstags von 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr sowie donnerstags von 09.00 - 11.30 Uhr geöffnet