Anti-Lärm-Aktion der Bahn: Öffentlichkeitsbeteiligung geht weiter

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans fertiggestellt (Wir berichteten im Juli 2017 von der Aktion der Bahn: Wer fühlt sich durch Schienenlärm gestört?). Der so genannte Teil A ist nun im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.deeinzusehen. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase mehr als 38.000 Beteiligungen eingegangen. Seit Ende Januar besteht die Möglichkeit, über die Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der Fragebogen, den das Eisenbahn-Bundesamt dafür vorbereitet hat, kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder per Post über obenstehende Adresse angefordert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 24. Januar 2018 die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung, die bis zum 7. März 2018 gehen wird. Quelle: Eisenbahn-Bundesamt.