Lohnunterlagen bis 1990 werden nur noch bis 30.03.2012 aufbewahrt!

Im Kreisarchiv des Salzlandkreises werden die entsprechenden Dokumente der nachgeordneten Einrichtungen bzw. Betriebe der Räte der Kreise aufbewahrt. Der Gesetzgeber sah die Vernichtung der Lohn- und Gehaltsunterlagen zum 31.12.2011 vor. Die Mitarbeiter der Archive des Salzlandkreises haben dies bisher nicht ausgeführt! Im Januar 2012 gingen noch sehr viele Anfragen von Privatpersonen und Rentenstellen beim Archiv ein. Die Platzkapazitäten sind aber auch im Kreisarchiv begrenzt. Aus diesem Grund werden zum 31.03.2012 sämtliche Lohnunterlagen der nachgeordneten Einrichtungen der Räte der Kreise (u. a. Gesundheitswesen, kreisgeleitete Betriebe) endgültig vernichtet. Sind Sie sich unsicher, ob es ihren ehemaligen Betrieb betrifft? Ein kurzer Anruf im Archiv unter Tel.  03471 684-1160 gibt Aufschluss!