SG Bürgerservice informiert über Ablaufmitteilungen
Die Wohngeldbehörde der Stadt Schönebeck (Elbe) informiert, dass seit 01.01.2018 keine gesonderten Ablaufmitteilungen zum Ende eines Bewilligungszeitraumes für Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) an alle wohngeldempfangsberechtigten Personen in der Stadt Schönebeck (Elbe) versandt werden. Das Ende eines Bewilligungszeitraumes ist den jeweiligen Wohngeldbescheiden zu entnehmen. Ein Weiterleistungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes gestellt werden, spätestens jedoch zum Ende des Kalendermonats, der dem Monat nach dem Ende der Bewilligung folgt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde der Stadt Schönebeck (Elbe) unter 03928-710482 bis 486. Es wird um Beachtung gebeten.