Bürgerversammlung Elbenau/Grünewalde: Rege Beteiligung

und Hochwasserschutz ist ein bewegendes Thema, welches nach wie vor hoch auf der Agenda steht. Als weiteres Thema wurde der Radweg zwischen Grünewalde und Elbenau angesprochen. Die Nutzbarkeit des vorhandenen Radweges ist arg eingeschränkt. Der Bau eines neuen Radweges in Straßennähe gehört in den Zuständigkeitsbereich des Salzlandkreises. Eine Verbesserung des bestehenden Radweges durch Aufschüttung wird geprüft. Zudem könnte im Wege einer Aktion "Frühjahrsputz" zusammen mit Anwohnern und dem Städtischen Bauhof eine Beschneidung der Büsche entlang des Radweges vorgenommen werden. Im Folgenden ging Bert Knoblauch auf mehrere Fragestellungen der Bürger näher ein. Das Thema Spielplatz in Grünewalde ist als Stadtratsbeschluss gefasst und liegt zur Prüfung vor. Maßnahmen zur Beräumung bzw. Entschlammung, wie diese in Pretzien in der "Großen Sorge" vorgenommen wurden, sind für Elbenau aus Kostengründen nicht eingeplant. Beim "Kapweg" handelt es sich um einen nicht öffentlichen Waldweg, der zum Forstbetrieb gehört. Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist für eventuelle Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht zuständig. Ein sukzessiver Austausch der Straßenbeleuchtung in Elbenau und Grünewalde erfolgt. Im Zuge einer Prüfung der Standfestigkeit der Beleuchtungsmasten wird ein entsprechender Austausch vorgenommen. Für Elbenau besteht ein gut ausgebautes Breitbandnetz, jedoch noch nicht für Grünewalde. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie hierzu wird am 20. Januar 2015 im Stadtwerkehaus in Schönebeck vorgestellt wird. Eine durch eine Siloanlage verursachte Luftverschmutzung ist der Stadtverwaltung nicht angezeigt. Eine entsprechende Anzeige muss gegenüber dem Salzlandkreis, hier Umweltamt, erfolgen. Eine Abarbeitung der Instandhaltungsmaßnahmen am Treppenaufgang Elbbrücke wird weiterhin durchgeführt und vorgenommen. Die angebotenen Rufbus-Fahrten fanden wenig Resonanz in der Bevölkerung. Zuständig für den Personennahverkehr ist die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH. Eine partielle Schadenbeseitigung erfolgt durch die Stadt Schönebeck (Elbe). Jedoch wird ein grundhafter Ausbau nicht durchgeführt.