Hundesteuerbescheide mit Hundemarken

Das Steueramt der Stadt Schönebeck (Elbe) verschickt am 9. Januar 2015 an alle gemeldeten Hundehalter Steuerbescheide für das Jahr 2015. Die Briefe enthalten außerdem die nummerierten Hundemarken mit einem Gültigkeitszeitraum von 2015 bis 2019. Alle Hundehalter werden gebeten die Steuerbescheide und Marken auf Richtigkeit zu überprüfen. Für Fragen oder Änderungsmeldungen stehen Ihnen die Mitarbeiter(innen) des Steueramts unter den Telefonnummern 710 271 oder 710 269 während der allgemeinen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und einem  Bußgeldbescheid rechnen. Daher empfehlen wir dem Hundehalter die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.