Zahl des Monats Januar: 46

In den letzten 10 Jahren ist die Belastung des Strompreises durch staatliche Vorgaben für die Kunden von 37 % auf heute knapp 46 % gestiegen. Allein die Belastungen aus der EEG-Umlage haben nach Angaben des BDEW im Jahr 2011 über 13 Milliarden Euro betragen. Hingegen sind die Strompreisbestandteile für die Beschaffung und den Vertrieb des Stromes sowie die Netzentgelte im gleichen Zeitraum von knapp 63 % auf ca. 54 % gesunken. "Rohstoffe, Lebensmittel, Benzin" - alles wird teurer heißt es, auch der Strom. Dabei sind es nicht die Stadtwerke, die den Strompreis in den letzten zehn Jahren in die Höhe trieben - das Zauberwort heißt Staatslasten. Die Staatslasten, also Steuern und Abgaben, bilden zusammengefasst den größten Strompreisbestandteil. Im Jahr 2012 betragen diese gesetzlichen Belastungen ca. 46 % der privaten Stromrechnung. Zu den Belastungen gehören z. B. die Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Konzessionsabgaben.  Besonders der stetige Anstieg der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die ab 01.01.2012 neue Umlage im Rahmen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV; § 19-Umlage) lassen die Staatslasten deutlich anschwellen und verteuerten somit die Strompreise in Deutschland.

Weitere Strompreisbestandteile

Zugleich entfallen ca. 32 % des Strompreises für Privatkunden auf die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms. Die Kosten sind vor allem abhängig von den Großhandelspreisen und bilden sich an den Strombörsen nach Angebot und Nachfrage. Den letzten Bestandteil des Strompreises bilden mit ca. 22 % die Kosten für die Nutzung des Netzes.