Änderungen in den Fahrzeugpapieren wegen der Gemeindegebietsreform

Die Gemeindegebietsreform bringt u. a. auch Namensänderungen mit sich, die eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich werden lassen. Das Straßenverkehrsamt des Salzlandkreises weist darauf hin, dass diese nach einem Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2009 nicht umgehend vorgenommen werden müssen. Es reicht in der Regel aus, wenn diese veränderten Halterdaten bei der nächsten - vom Fahrzeughalter selbst veranlassten - Befassung mit der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsschein Teil II) muss dabei nicht vorgelegt werden, es genügen der Fahrzeugschein (Zulassungsschein Teil I) und der Personalausweis. Sollte jemand mittels Vollmacht einen Vorgang für Dritte erledigen, muss er neben der Vollmacht seinen eigenen Personalausweis vorlegen.