Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

CSD Schönebeck

27.04.2024 ab 12:00 Uhr

Am 27. April 2024 soll in Schönebeck (Elbe) der vierte Christopher-Street-Day (CSD) stattfinden. Die Fäden für die Organisation hat der CSD Magdeburg e.V. in der Hand. 

Auftakt für die CSD-Saison in Deutschland.

Unter dem Motto: „Selbstbestimmt und selbstbewusst vereint!“

Veranstaltungsort(e)
Salzblumenplatz Schönebeck (Elbe)
39218 Schönebeck (Elbe)
Elbstraße 10
CSD Schönebeck (Elbe)CSD Schönebeck (Elbe)
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